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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Füger Fachhandel GmbH

Für alle Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Einkaufsbedingungen von Kunden, denen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Für Reparaturen, Montagearbeiten und Vermietungen gelten zusätzlich besondere Bedingungen.

  1. Angebote, Maße, Güten, Gewichte
    Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen, Farbtöne, Muster, Beschreibungen in Preislisten, Drucksachen und schriftlichen Angeboten sind ungefähr und nicht verbindlich.


  2. Preise
    Angegebene Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Sonderbestellungen bleiben Preiserhöhungen für den Fall von Preisänderungen seitens der Vorlieferanten vorbehalten. Für die Rechnungserstellung können anteilige Kosten berechnet werden.


  3. Verpackung
    Erforderliche Versandverpackungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme der Verpackung erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde oder nach der Verpackungsverordnung gesetzlich vorgeschrieben ist.


  4. Versand
    Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Ist freie Anlieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge vereinbart, geht die Gefahr mit Ankunft der Ware zu ebener Erde über.


  5. Lieferung
    Vereinbarte Liefertermine gelten nicht als Festtermine, sie setzen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung voraus. Die Lieferzeit beginnt mit der Bestätigung des Auftrages oder mit endgültiger Klärung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Kunden nicht von der Abnahmeverpflichtung. Wird die Abnahmeverpflichtung für unseren Kunden unzumutbar, so hat er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu stellen.
    Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind auf grobes Verschulden und auf höchstens 10% des Wertes der Ware beschränkt, mit der wir uns im Verzug befinden.


  6. Gewährleistung
    Für Mängel der Lieferung – außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten - haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
    Bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei privater Nutzung 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
    Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang der Ware durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt, außer im Fall von Arglist. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen. Transportschäden sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln.
    Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder uns Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen unmöglich sind, fehlschlagen oder von uns verweigert werden, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung, soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
    Gibt uns der Käufer keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


  7. Warenrücknahmen
    Waren werden nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Sonderbestellungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Eine Warenrücknahme setzt voraus, dass die Rücklieferung der Ware frachtfrei erfolgt und uns die entstehenden Kosten in Höhe von mindestens 10% des Warenwertes ersetzt werden. Nicht mehr im Lieferzustand befindliche Ware ist von einer Rücknahme ausgeschlossen.


  8. Eigentumsvorbehalt
    Bis zur restlosen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, bei Annahme von Schecks bis zu deren Einlösung, bleibt die gelieferte Ware insgesamt unser Eigentum.
    Ihre Be- und Verarbeitung erfolgt anteilig für uns, ohne uns zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht uns das anteilige Miteigentum an der neuen Sache zu. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsverkehrs berechtigt. Der Käufer tritt die entsprechenden Forderungen hiermit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Zur Abtretung der Forderungen an Dritte, ist der Käufer nur mit unserer Zustimmung berechtigt.
    Der Käufer hat uns unverzüglich bei einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte zu unterrichten.
    Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.


  9. Zahlung
    Soweit keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Rechnungen sofort ohne jeden Abzug fällig. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
    Werden Zahlungen gestundet oder nach Fälligkeit geleistet, können bei gewerblichen Vertragspartnern Verzugszinsen in Höhe von 8% ( bei privaten Vertragspartnern in Höhe von 5%) über dem Basiszins nach § 247 Abs. 1 BGB der Europäischen Zentralbank berechnet werden, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Die Geltendmachung eines weiteren Schaden bleibt vorbehalten.
    Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Einganges abzüglich Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
    Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt der Eingang.


  10. Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist 82538 Geretsried


  11. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 82515 Wolfratshausen.
    Für alle unsere Rechtsbeziehungen gilt das für inländische Parteien maßgebliche Recht an unserem Sitz.
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